Häusliche Gewalt
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Infografik Nr. 131127
Streit gibt es in jeder Partnerschaft oder Familie einmal. Häusliche Gewalt überschreitet aber die Grenzen des Strafrechts. Wie viele Fälle werden jährlich angezeigt? Wer sind die Täter und wer die Opfer? Informationen zu einem Thema, das oft unter der Decke des Schweigens verborgen bleibt.
Dass es in einer Familie oder einer Beziehung einmal zu einem Streit kommt, ist nicht außergewöhnlich. Nicht selten entlädt sich die angespannte Situation aber in körperlicher oder psychischer Gewaltanwendung, und meist sind Frauen die Leidtragenden. Eine repräsentative Studie der EU-Agentur für Grundrechte aus dem Jahr 2014 ergab, dass in Deutschland jede fünfte der befragten Frauen körperliche Gewalt in einer Partnerschaft erlebt hatte, jede zwölfte mit sexueller Gewalt konfrontiert wurde und jede zweite schon einmal psychischer Gewalt ausgesetzt war.
Partnerschaftsgewalt ist eine Erscheinungsform der Gewaltanwendung im häuslichen Bereich. Täter und Opfer stehen oder standen dabei in einer engen persönlichen Verbindung, sei es in einer Ehe, einer Lebensgemeinschaft oder einer Liebesbeziehung. Fast immer geht es um die Ausübung von Macht oder Kontrolle über den schwächeren Partner. Dies kann sich in Verdächtigungen und Drohungen, in Nachspionieren und Stalking äußern, mit der Beschränkung der Bewegungsfreiheit und der finanziellen Eigenständigkeit einhergehen und sich bis zu sexueller Unterwerfung, Körperverletzung oder gar Tötung steigern. Ein Lagebild des Bundeskriminalamts zur häuslichen Gewalt verzeichnet für 2023 allein rund 167 640 Fälle der Partnerschaftsgewalt. Deren Opfer waren zu 40% die Ex-Partnerinnen oder -Partner, zu 31% lebten sie mit der tatverdächtigen Person in einer Ehe und zu 29% in einer nichtehelichen Gemeinschaft zusammen. In der großen Mehrzahl waren Männer die mutmaßlichen Täter (zu 78%) und Frauen die Opfer (zu 79%).
Der zweite Bereich der Gewaltanwendung im häuslichen Milieu betrifft die innerfamiliäre Gewalt. Damit ist die Gewaltanwendung gegenüber Familienangehörigen (mit Ausnahme der Partner/-innen) gemeint. 2023 wurden rund 78 340 derartige Fälle registriert, wobei die Liste der erfassten Straftaten weitere Delikte wie Genitalverstümmelung, Zwangsverheiratung, sexuellen Missbrauch von Kindern und Misshandlung von Schutzbefohlenen umfasst. Als Opfer betroffen waren in erster Linie Kinder (mit einem Anteil von 35 %). Umgekehrt konnten aber auch Eltern (24 %) und Geschwister (18 %) der Gewalt jüngerer Familienmitglieder ausgesetzt sein. Sonstige Angehörige (Onkel, Tanten, Schwiegereltern, Vettern, Kusinen usw.) machten weitere 24% der Opfer aus. Auch bei dieser Form der häuslichen Gewalt waren die Tatverdächtigen weit überwiegend (zu 72 %) männlichen Geschlechts. Zu den Zahlen der Kriminalstatistik ist einschränkend anzumerken, dass sie wohl nur die Spitze des Eisbergs zeigen, weil es im Bereich der häuslichen Gewalt eine besonders hohe Dunkelziffer gibt.
Ausgabe: | 08/2024 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |