Verwaltungsleistungen digital

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Das Onlinezugangsgesetz von 2017 wollte erreichen, dass die Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland innerhalb weniger Jahre digital verfügbar sind. Selbst heute sind wir davon noch weit entfernt, Aber Fortschritte auf dem Weg dorthin sind unverkennbar. Informieren Sie sich über den Stand der Dinge!

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Behördentermine sind nicht gerade beliebt. Statt mit Formularen zu hantieren und vor... mehr
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Behördentermine sind nicht gerade beliebt. Statt mit Formularen zu hantieren und vor Amtszimmern zu warten, würden die meisten Bürgerinnen und Bürger ihre Verwaltungsangelegenheiten lieber online erledigen – zum Beispiel die Ummeldung ihrer Wohnung, die Verlängerung des Ausweises oder den Führerscheinantrag. Noch ist die Digitalisierung der Verwaltungsdienstleistungen allerdings Stückwerk, mit hoffnungsvollen Anfängen auf manchen Gebieten und Stillstand auf vielen anderen.

Das Onlinezugangsgesetz in seiner geänderten Fassung von 2024 liefert die Grundlage für den Ausbau der online zu nutzenden Verwaltungsdienstleistungen. Es verpflichtet Bund und Länder (einschließlich der Gemeinden), ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Diese Verwaltungsportale sollen zu einem Portalverbund verknüpft werden, damit die betreffenden Ämter von überall her problemlos erreicht werden können. Der Bund stellt auf seinem Portal (https://verwaltung. bund.de) einen zentralen Suchdienst bereit, der den Weg zu den digitalen Diensten der verschiedenen Verwaltungsebenen weist.

Das Onlinezugangsgesetz trat ursprünglich mit dem Ziel in Kraft, innerhalb von fünf Jahren, bis Ende 2022, sämtliche Verwaltungsleistungen auch online verfügbar zu machen. Das war jedoch zu optimistisch gedacht. In Wirklichkeit waren die Verwaltungsstrukturen und die digitale Landschaft viel zu heterogen, als dass eine so rasche Umsetzung hätte gelingen können. Es mussten und müssen daher erst gemeinsame Standards und Arbeitsverfahren entwickelt und angewandt werden, damit ein flächendeckendes Angebot entstehen kann. 2017 wurden zunächst mehr als 6000 einzelne Verwaltungsleistungen zu 575 inhaltlich zusammengehörenden OZG-Leistungen gebündelt. 115 dieser Leistungen lagen in der Zuständigkeit des Bundes, 460 in der Zuständigkeit der Länder. Wie der Branchenverband Bitkom ermittelte, war Mitte 2025 erst von 60% der inzwischen 579 OZG-Leistungen wenigstens eine Teilleistung digital umgesetzt. Davon waren 199 in mindestens der Hälfte der Kommunen verfügbar und 150 in weniger als der Hälfte, manchmal sogar nur in einer einzigen Kommune. Von 230 OZG-Leistungen existierte überhaupt noch kein digitales Angebot. Besser sieht es bei den sogenannten Fokus-Leistungen aus, die von Bürgern und Unternehmen besonders häufig in Anspruch genommen werden. Nach wie vor ist aber der persönliche Gang zur Behörde die Regel: laut Bitkom hatten 2025 erst 13% aller Befragten jemals eine Verwaltungsleistung digital beantragt. 

Ausgabe: 11/2025
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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