Verbraucherschutz bei Kreditverträgen

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Infografik Nr. 128067

Viele kleine Kredite, die der Handel seinen Kunden gewährt, können am Ende in die Überschuldung führen. Die neuen Regeln für den Verbraucherkredit sollen dem vorbeugen: durch Pflichten zur vorvertraglichen Information, zur Prüfung der Kreditwürdigkeit und zur Nachsicht, wenn die Rückzahlung ins Stocken gerät. Die wichtigsten Punkte kompakt in diesem ZAHLENBILD!

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Mit dem Verbraucherkreditgesetz von 2026 wurde die EU-Richtlinie zum Verbraucherschutz bei Kreditverträgen in deutsches Recht umgesetzt. Durch ihre Richtlinien will die EU gemeinsame Standards schaffen und eine Rechtsangleichung in den EU-Mitgliedstaaten herbeiführen, auch um grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU zu erleichtern; sie lässt den einzelnen Staaten aber Spielraum bei der Übertragung in nationales Recht. In Deutschland schlägt sich die Neuregelung im Bürgerlichen Gesetzbuch nieder, dessen Bestimmungen zu Verbraucher-Darlehensverträgen entsprechend geändert wurden.

Einige Punkte sind dabei besonders hervorzuheben: ● Die neuen Vorschriften zum Verbraucherschutz gelten auch für Kreditarten, die bisher unberücksichtigt blieben, nämlich Kleinkredite von bis zu 200 €, zinslose Kredite, Kurzzeitkredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten und sogenannte „Buy now, pay later“-Modelle, mit denen der Handel seine Kunden umwirbt. Der Kauf auf Rechnung und die Zahlung mit Kreditkarten, die einen zinslosen Aufschub gewähren, fallen nicht unter die Neuregelung. ● Um zu verhindern, dass Verbraucher allzu leicht in eine Schuldenfalle geraten, soll die Kreditwürdigkeit strenger geprüft werden. Dabei sind auch bereits bestehende Kleinkredite zur berücksichtigen. Die Vergabe eines Darlehens soll nur erfolgen, wenn die Rückzahlung wahrscheinlich ist. ● Auf der anderen Seite sind Kreditgeber zur Nachsicht verpflichtet, wenn die Verbraucher ihren Kredit nicht pünktlich zurückzahlen können. So sollen sie ihren Kunden gegebenenfalls eine Stundung der Ratenzahlungen oder eine verlängerte Kreditlaufzeit anbieten, ehe sie zu härteren Maßnahmen greifen. Bei einem Dispo soll die Rückzahlung in zwölf Raten angeboten werden, ehe er gekündigt und in voller Höhe fällig gestellt wird. 

Damit es erst gar nicht so weit kommt, gelten nach neuem Recht auch ● erweiterte Informationspflichten des Kreditgebers vor Abschluss eines Kreditvertrags. So müssen Verbraucher vorab über den effektiven Jahreszins, die Höhe der Raten und die Gesamtkosten des Kredits informiert werden. Und auch darüber, was geschieht, wenn sie mit ihren Zahlungen in Verzug geraten. ● Zum Schutz vor überhöhten Zinsen wurden die bisher in Gerichtsurteilen festgestellten Obergrenzen in die Gesetzgebung übernommen: Der effektive Zinssatz für ein Verbraucherdarlehen darf den marktüblichen Satz um höchstens 100 % oder 12 Prozentpunkte übersteigen. ● Sind Verbraucher zur schnelleren Rückzahlung ihres Kredits in der Lage, haben sie ein Anrecht darauf, dies zu tun. Der Kreditgeber kann dafür allenfalls eine begrenzte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. 

Ausgabe: 08/2026
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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