Wahlkreiseinteilung zur Bundestagswahl 2021
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Infografik Nr. 086128
2021 werden die Wahlkreise vor der Bundestagswahl neu eingeteilt.
Die Wahl zum Deutschen Bundestag erfolgt nach einem Wahlsystem, das Elemente der Personen- und der Listenwahl, der Mehrheits- und der Verhältniswahl miteinander verbindet. Grundsätzlich wird jeweils die Hälfte der Abgeordneten in den Wahlkreisen direkt gewählt, die andere Hälfte kommt über die Landeslisten der Parteien zum Zuge.
Zur ersten gesamtdeutschen Wahl am 2.12.1990 wurden 328 Wahlkreise eingerichtet. Im alten Bundesgebiet blieb es bei der Einteilung in 248 Wahlkreise; hinzu kamen 67 Wahlkreise in den fünf neuen Ländern und 13 Wahlkreise im wiedervereinigten Land Berlin. Der Bundestag vergrößerte sich folglich auf 656 Abgeordnete (ohne Überhangmandate). Mit der 15. Wahlperiode (ab 2002) reduzierte sich die Zahl der Wahlkreise auf 298, die gesetzliche Mitgliederzahl des Bundestags auf 598. Zudem wurden die Regeln für die Einteilung der Wahlkreise enger und genauer gefasst: Laut Bundeswahlgesetz muss die Zahl der Wahlkreise in den Ländern deren Anteil an der deutschen Bevölkerung der Bundesrepublik so weit wie möglich entsprechen. Die Wohnbevölkerung eines Wahlkreises soll um nicht mehr als 15 % vom Durchschnitt aller Wahlkreise abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25 %, muss vom Gesetzgeber eine Neuabgrenzung vorgenommen werden. Bei der Festlegung der Wahlkreise sind die Ländergrenzen einzuhalten; Kreis- und Gemeindegrenzen sollen nach Möglichkeit nicht zerschnitten werden.
In jeder Wahlperiode überprüft eine vom Bundespräsidenten eingesetzte Wahlkreiskommission, ob die Bevölkerungsentwicklung eine Neuabgrenzung von Wahlkreisen oder gar eine Umverteilung zwischen den Bundesländern erforderlich macht. Ihr Bericht dient dem Bundestag als Grundlage für die Festlegung der Wahlkreiseinteilung für die nächste Bundestagswahl. Im Blick auf die Bundestagswahl 2021 schlug die Kommission für 31 Wahlkreise Änderungen vor. Die Zahl der auf die einzelnen Länder entfallenden Wahlkreise konnte unverändert bleiben. Nach dem Bevölkerungsstand Ende 2017 entfallen im Durchschnitt rund 244 500 deutsche Bewohner auf jeden Wahlkreis, davon 204 000 Volljährige (Wahlberechtigte).
Durch Beschluss des Bundestags wurden letztlich 17 Wahlkreise neu abgegrenzt. Bei 13 Wahlkreisen zielten die Änderungen darauf ab, übermäßige Abweichungen von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl zu korrigieren. Das betraf zwei Wahlkreise in Brandenburg, drei in Nordrhein-Westfalen sowie acht in Bayern. Auf Grund kommunaler Gebietsänderungen wurden darüber hinaus geringfügige Anpassungen in vier thüringischen Wahlkreisen vorgenommen.
Ausgabe: | 12/2020 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |