Wahlkreiseinteilung zur Bundestagswahl 2025
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Infografik Nr. 086128
Vor jeder Bundestagswahl überprüft eine Wahlkreiskommission, ob die Bevölkerungsentwicklung eine Neuabgrenzung von Wahlkreisen erforderlich macht. Die wichtigste Änderung zur Bundestagswahl 2025: Sachsen-Anhalt verliert einen Wahlkreis, Bayern gewinnt einen hinzu - eine Folge der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung in beiden Ländern.
Die Wahl zum Deutschen Bundestag erfolgt nach einem Wahlsystem, das Elemente der Personen- und der Listenwahl, der Mehrheits- und der Verhältniswahl miteinander verbindet. Bis zur Wahlrechtsreform 2023 wurde grundsätzlich die Hälfte der Abgeordneten in den Wahlkreisen direkt gewählt. Nach der Reform kann es Wahlkreise geben, die keine direkt gewählten Abgeordneten ins Parlament entsenden. Für eine regional breit aufgefächerte Vertretung im Bundestag bleibt die Gliederung des Bundesgebiets in Wahlkreise und die Möglichkeit der Direktwahl gleichwohl von entscheidender Bedeutung.
Zur ersten gesamtdeutschen Wahl am 2.12.1990 wurden 328 Wahlkreise eingerichtet. Im alten Bundesgebiet blieb es bei der Einteilung in 248 Wahlkreise; hinzu kamen 67 Wahlkreise in den fünf neuen Ländern und 13 Wahlkreise im wiedervereinigten Land Berlin. Mit der 15. Wahlperiode (ab 2002) reduzierte sich die Zahl der Wahlkreise auf 299, die (doppelt so hohe) gesetzliche Mitgliederzahl des Bundestags auf 598. Zudem wurden die Regeln für die Einteilung in Wahlkreise enger und genauer gefasst: Laut Bundeswahlgesetz muss die Zahl der Wahlkreise in einem Bundesland dessen Anteil an der deutschen Bevölkerung der Bundesrepublik so weit wie möglich entsprechen. Die Wohnbevölkerung eines Wahlkreises soll um nicht mehr als 15% vom Durchschnitt aller Wahlkreise abweichen; beträgt die Abweichung mehr als 25%, muss der Gesetzgeber eine Neuabgrenzung vornehmen. Bei der Festlegung der Wahlkreise sind die Ländergrenzen einzuhalten; Kreis- und Gemeindegrenzen sollen nach Möglichkeit nicht zerschnitten werden.
In jeder Wahlperiode überprüft eine vom Bundespräsidenten eingesetzte Wahlkreiskommission, ob die Bevölkerungsentwicklung eine Neuabgrenzung von Wahlkreisen oder gar eine Umverteilung zwischen den Bundesländern erforderlich macht. Ihr Bericht dient dem Bundestag als Grundlage für die Festlegung der Wahlkreiseinteilung für die nächste Bundestagswahl. Die Vorschläge der Kommission für die Bundestagswahl 2025 gingen von einer Verringerung der Wahlkreise auf 280 aus, wie sie der Bundestag 2020 beschlossen hatte. Durch die Wahlrechtsreform 2023 wurde aber die Zahl von 299 Wahlkreisen wieder hergestellt. Es war also keine grundlegende Neuaufteilung der Wahlkreise mehr nötig. So blieb es bei der Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern (dort entstand ein neuer Wahlkreis im Raum Augsburg-Schwaben) und einigen kleineren Korrekturen, mit denen Abweichungen von der Durchschnittszahl der deutschen Bevölkerung (30.6.2023: 240 440) abgeschwächt oder kommunale Gebiets- und Namensänderungen berücksichtigt wurden.
Ausgabe: | 01/2025 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |