Regierung und Opposition in den Bundesländern (Text)

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Infografik Nr. 092522
Nach der Bundestagswahl 2025: Ein Überblick über die Parteienkonstellationen auf Länderebene. Grundlage sind die Ergebnisse der jeweils letzten Landtagswahlen von 2021 bis 2025. Die Sitzverteilung in den 16 Landtagen wird auch in einer Tabelle übersichtlich präsentiert. Laden Sie das ZAHLENBILD gleich herunter!
Regierung und Opposition in den Bundesländern
Im föderativen System der Bundesrepublik Deutschland nehmen die Länder nicht nur territorial begrenzte Aufgaben wahr, sie sind über den Bundesrat auch an der Gesetzgebung auf gesamtstaatlicher Ebene beteiligt. Da der Bund über Jahrzehnte immer mehr Zuständigkeiten an sich zog, mussten die Länder stärker auf die zentrale Gesetzgebung einwirken, wenn sie ihre Interessen wahren wollten. Der Bundesrat entwickelte sich dadurch zu einer echten Zweiten Kammer neben dem Bundestag – besonders dann, wenn die Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat von denen im Bundestag abwichen, wie es seit den 1970er Jahren mehrfach der Fall war. In solchen Phasen vertrat der Bundesrat nicht nur die Positionen der Länder gegenüber dem Bund, sondern entwickelte ein schärfer parteiliches Profil und wuchs so in die Rolle eines bundespolitischen Oppositionsorgans hinein. Bei Gesetzesvorhaben, zu denen der Bund die Zustimmung des Bundesrats benötigte, kam es dann nicht selten vor, dass sie im Bundesrat aus parteitaktischen Gründen verzögert oder blockiert wurden. Häufig erwuchs aus den unterschiedlichen Mehrheitsverhältnissen aber auch der Zwang zum parteiübergreifenden Kompromiss, der eine klare Linie verhinderte und die Zuständigkeiten verwischte. Und manche Gesetze konnten erst passieren, nachdem der Bund die Zustimmung der Länder durch problematisch hohe Gegenleistungen erkauft hatte.
Solchen Fehlentwicklungen vorzubeugen und den Ländern wieder zu mehr Eigenständigkeit zu verhelfen, war eines der Hauptanliegen der Föderalismusreform von 2006. Durch sie wurden die Gesetzgebungsbefugnisse von Bund und Ländern klarer voneinander abgegrenzt. Die Länder erhielten größere Kompetenzen; dafür sollte der Bund in seiner Gesetzgebung nicht mehr so häufig auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen sein. Mit der zweiten Föderalismusreform (2009) verflüchtigte sich dieser Effekt zum Teil aber wieder. Landtagswahlen behalten jedenfalls auch weiterhin bundespolitische Bedeutung.
Seit 1990 wechselten die politischen Mehrheiten auf Länderebene häufiger als zuvor. Angesichts wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Probleme hatten Landtagswahlen oft den Charakter von Protestwahlen gegen die jeweilige Landes- oder Bundespolitik. Zunehmend spiegelte sich in ihnen auch eine allgemeine Politikverdrossenheit und die Tendenz zur Abkehr von den Großparteien. Mit dem Auftreten und den Wahlerfolgen neuer Parteien veränderte sich die Zusammensetzung der Landtage. Durch die fortschreitende Ausdifferenzierung der Parteienlandschaft gestaltete sich die Regierungsbildung oft schwieriger und die politischen Akteure waren gezwungen, auch bislang ungewohnte Koalitionen einzugehen.
In der Regierungszeit der Ampelkoalition aus SPD, GRÜNEN und FDP auf Bundesebene (2021-24) verstärkten sich diese Entwicklungstendenzen. Die Koalition scheiterte daran, dass sie auf die Herausforderungen durch wirtschaftliche Stagnation, Energiekrise und hohe Inflation keine überzeugende gemeinsame Antwort fand. Dafür wurden die Ampel-Parteien bei einigen Landtagswahlen dieser Jahre abgestraft, während die übrigen Parteien von links bis rechts meist hinzugewannen. Um eine Regierungsbeteiligung der erstarkten AfD zu vermeiden, unterstützten Teile der Opposition in Sachsen und Thüringen die Bildung von Minderheitsregierungen unter Führung der CDU. In Brandenburg und Thüringen schaffte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) bereits weniger als ein Jahr nach seiner Abspaltung von der LINKEN den Sprung in die Regierungsverantwortung, weil andere Koalitionsmöglichkeiten ausfielen. Nach Abschluss der Landtagswahlrunde 2021-2025 regierten in vier Ländern Drei-Parteien-Koalitionen und in elf Ländern Zwei-Parteien- Bündnisse. Nur im Saarland verfügte die Regierungspartei über die absolute Mehrheit. Die SPD war an zwölf Landesregierungen beteiligt, CDU und CSU an neun, die GRÜNEN an sieben. CDU und CSU stellten acht Regierungschefs, die SPD sieben (darunter zwei Frauen), die GRÜNEN einen.
Ausgabe: | 09/2025 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |