Sozialbeiträge 2025

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Infografik Nr. 145310
Für die Sozialversicherung müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber 2025 wieder tiefer in die Tasche greifen. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ziehen deutlich an. Der Gesamtbeitragssatz steigt auf nahezu 42% des Bruttomonatsverdienstes. Alle Beitragssätze und ihre Aufteilung auf Beschäftigte und Arbeitgeber in übersichtlicher Zusammenstellung!
Mit ihren Beiträgen zur Sozialversicherung sorgen die Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber für die Risiken des Alters und der Invalidität, der Krankheit, der Pflegebedürftigkeit und der Arbeitslosigkeit vor. Über die Höhe und die Verwendung der Beiträge wird auf politischer Ebene entschieden – mit spürbaren Folgen für alle Beteiligten. So wurden Probleme mit der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme noch in den 1990er Jahren vor allem dadurch gelöst, dass die Beitragssätze den wachsenden Ausgaben entsprechend angehoben wurden. Die steigenden Beiträge beschnitten nicht nur das verfügbare Einkommen der Haushalte, sondern trieben auch die Lohnnebenkosten der Unternehmen in die Höhe.
Auf diese Entwicklung reagierte der Staat mit zum Teil einschneidenden sozialpolitischen Reformen. Um die Beitragssätze zu stabilisieren, wurden Leistungen gekappt oder ausgegliedert und die Anspruchsvoraussetzungen verschärft. Darüber hinaus wurde die traditionell hälftige Aufteilung der Beitragslast zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern zeitweise aufgeweicht. Daneben gab es auch immer wieder punktuelle Eingriffe: Senkungen oder Anhebungen der Beitragssätze, Aufstockung oder Kürzung der staatlichen Zuschüsse, Einschränkungen oder Erweiterungen des Leistungsspektrums.
Die zunehmende Alterung der Gesellschaft hat Mitte der 2020er Jahre erneut deutlich höhere Belastungen zur Folge. Zwar gilt in der Rentenversicherung 2025 weiterhin ein Beitragssatz von 18,6 %; bis 2030 soll er aber auf 20,4 % ansteigen. In der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich der „allgemeine Beitragssatz“ unverändert auf 14,6 %; für den Zusatzbeitrag, den die einzelnen Kassen erheben können, wird für 2025 ein massiver Anstieg auf durchschnittlich 2,5 % veranschlagt. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung, der bis Mitte 2023 noch bei 3,05% lag, klettert weiter auf 3,6%. Eltern werden weiterhin ab dem zweiten Kind um je 0,25% entlastet (bis maximal 1,0%). Dagegen zahlen kinderlose Versicherte ab 23 Jahren einen zusätzlichen Eigenbeitrag von 0,6%. In der Arbeitslosenversicherung liegt der Beitragssatz 2025 wieder bei 2,6%. Der Gesamt-Beitragssatz steigt damit auf 41,9% des Bruttoverdienstes. So hoch war er zuletzt im Jahr 2006, damals allerdings bei einem weit höheren Anteil der Arbeitslosenversicherung.
Für besser verdienende Arbeitnehmer (und deren Arbeitgeber) ist die Beitragsbemessungsgrenze von Bedeutung: Bis zu dieser Obergrenze ist das Bruttomonatsentgelt sozialabgabenpflichtig. In der Rentenund der Arbeitslosenversicherung gilt 2025 erstmals eine für West- und Ostdeutschland einheitliche Bemessungsgrenze.
Ausgabe: | 01/2025 |
Produktformat: | eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |