Staatlich geförderte private Altersvorsorge

Staatlich geförderte private Altersvorsorge
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Infografik Nr. 149480

Mit der sogenannten Riester-Rente konnten sich Sparer ein staatlich gefördertes Polster fürs Alter aufbauen. Ihr Erfolg hielt sich aber in Grenzen: Zu kompliziert, zu teuer, hieß es. Ab dem 1.1.2027 tritt ein neues Konzept der geförderten privaten Altersvorsorge an ihre Stelle. Was ist daran neu? Welche Wahlmöglichkeiten bestehen? Wie hoch ist die Förderung? Die Antworten in diesem ZAHLENBILD!

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In Verbindung mit der Rentenreform von 2001 wurde im Jahr darauf die sogenannte Riester-Rente... mehr
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In Verbindung mit der Rentenreform von 2001 wurde im Jahr darauf die sogenannte Riester-Rente eingeführt. Sie sollte einen Ausgleich für die langfristige Senkung des Rentenniveaus schaffen und mit staatlichen Fördergeldern den Aufbau einer ergänzenden privaten Altersvorsorge ermöglichen. Mehr als 20 Mio Riester-Verträge wurden im Lauf der Jahre abgeschlossen. Ihren Zweck erfüllte sie aber nur bedingt, da sie wegen einzuhaltender Garantien und zu hoher Kosten kaum nennenswerte Renditen abwarf.

Zum 1.1.2027 wird sie deshalb durch ein gänzlich neues Konzept ersetzt, das kostengünstiger und einfacher sein soll, größere Wahlmöglichkeiten zulässt und damit auch langfristig höhere Renditen ermöglicht. Das Angebot einer geförderten Altersvorsorge richtet sich wie zuvor an die Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, an Beamte und Landwirte, zusätzlich aber auch an Selbstständige und an Freiberufler, die in berufsständischen Versorgungskassen versichert sind. Begünstigt sind zudem die Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner der förderberechtigten Personen.

Die Vorsorgesparer können je nach Sicherheitsbedürfnis und Renditeerwartungen in unterschiedliche Anlageprodukte investieren. Entscheiden sie sich für ein Altersvorsorgedepot, wie es ab 2027 von Banken Versicherungen usw. angeboten wird, nehmen sie größere Wertschwankungen in Kauf, haben aber auch größere Renditechancen am Kapitalmarkt. Ein dann ebenfalls verfügbares Standarddepot gliedert sich in zwei Tranchen. Über lange Jahre liegt das Schwergewicht der Anlage auf der ersten, renditeorientierten; in den letzten Jahren vor Beginn der Auszahlung wird das Kapital dann in die zweite, sicherheitsorientierte Tranche umgeschichtet, um Verluste in dieser späten Phase zu vermeiden. Die Kosten des Standarddepots dürfen höchsten 1 % jährlich betragen. Wer vor allem auf Sicherheit setzt, kann ein Garantieprodukt wählen, das einen 80- bzw. 100-prozentigen Kapitalerhalt bei Beginn der Auszahlung zusichert. Die Auszahlung selbst kann entweder in Form einer lebenslangen Leibrente erfolgen oder anhand eines Auszahlungsplans mit höheren Beträgen, der mindestens bis zum 85. Lebensjahr reicht.

Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge wurde stark vereinfacht. Sie richtet sich nach der Höhe des Eigenbeitrags der Sparer: Beiträge bis zu 360 € im Jahr werden mit 50 % bezuschusst, weitere Beiträge bis zu 1 440 € mit 25 %. Die Grundzulage beträgt damit maximal 540 €. Für jedes Kind erhalten die Eltern eine Zulage von bis zu 300 €. Wer vor dem 25. Lebensjahr einen Altersvorsorgevertrag abschließt, kann mit einem einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200  € rechnen. 

Ausgabe: 06/2026
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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