Die Minijobber
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Infografik Nr. 253495
„Atypische“ Beschäftigungsverhältnisse, vor allem in Form geringfügiger Beschäftigung, haben sich in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre stark vermehrt. Besonderen Auftrieb ...
„Atypische“ Beschäftigungsverhältnisse, vor allem in Form geringfügiger Beschäftigung, haben sich in Deutschland seit Mitte der 1990er Jahre stark vermehrt. Besonderen Auftrieb erhielten die sogenannten Minijobs durch die Vereinfachung des Beitrags- und Meldeverfahrens im Jahr 2003. Im Rahmen der Arbeitsmarktreformen der Regierung Schröder sollten sie für mehr Beschäftigung sorgen, Arbeitslosen und Berufsrückkehrern als Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt dienen und eine legale Alternative zur Schwarzarbeit bieten. Inwieweit diese Ziele erreicht wurden, bleibt umstritten. Die Befürchtung, dass die sozialversicherungsrechtlich kaum abgesicherten Minijobs zu einem dauerhaften Rückgang regulärer, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse führen, ist durch die Entwicklung am Arbeitsmarkt aber widerlegt.
Für viele Beschäftigte liegt der Reiz eines Minijobs gerade darin, dass keine oder nur geringe Abgaben anfallen: Bei einem geringfügig entlohnten Job (mit einem Monatsverdienst von höchstens 450 €) bleiben sie sozialversicherungsfrei – mit Ausnahme der Rentenversicherung, wo für neue Verträge seit 2013 Versicherungspflicht besteht, von der sich die Beschäftigten allerdings befreien lassen können. Der Arbeitgeber zahlt statt regulärer Sozialbeiträge lediglich eine Pauschalabgabe, die auch einen geringen Steueranteil einschließt. Unkompliziert gestaltet sich auch das Verfahren, da nur eine Stelle – die Minijob-Zentrale – für An- und Abmeldung der Beschäftigten und den Einzug der Pauschalabgaben zuständig ist. Aus Sicht der Arbeitgeber bieten Minijobs vor allem den Vorteil, dass die Beschäftigungszeiten passgenau am Arbeitsanfall ausgerichtet und dadurch Kosten eingespart werden können.
Ende Juni 2017 waren bei der Minijob-Zentrale rund 7,03 Mio geringfügig entlohnte Beschäftigte gemeldet, davon 6,73 Mio in gewerblichen 450-Euro-Jobs und 0,31 Mio in privaten Haushalten (für letztere gelten nochmals einfachere Meldeformalitäten und niedrigere Pauschalabgaben). Damit kamen etwa 22 Minijobber auf jeweils 100 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer. Die meist saisonal anfallenden kurzfristigen Minijobs sind dabei nicht berücksichtigt.
Geringfügige Beschäftigung wird überwiegend von Frauen ausgeübt; sie stellen drei Fünftel (60 %) der Beschäftigten in 450-Euro-Jobs. Bei diesen Jobs handelt es sich häufig um niedrig qualifizierte oder nur stundenweise anfallende Tätigkeiten, für die keine vollwertigen Arbeitsstellen ausgewiesen werden, beispielsweise im Reinigungsgewerbe, in der Gastronomie, im Handel oder im Zeitungsvertrieb. Letztlich erstreckt sich die geringfügige Beschäftigung jedoch über die ganze Breite der Wirtschaft.
Ausgabe: | 12/2017 |
Produktformat: | Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei. |
Reihe: | 53 |
Reihentitel: | Zahlenbilder |