Das Netto vom Brutto

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Infografik Nr. 286139

Vom Bruttolohn, den die Arbeitgeber für ihre Beschäftigten aufwenden, bleibt netto stets ein sehr viel niedrigerer Betrag übrig, denn es gehen noch Lohnsteuer und Sozialbeiträge davon ab. Wer Kinder hat, bekommt einen Teil der Steuern als Kindergeld zurück. Eine Modellrechnung zeigt, wie sich unterschiedliche Lebensformen und Familienkonstellationen darauf auswirken, was netto übrigbleibt.

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Wer als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin sein Geld verdient, weiß aus Erfahrung, dass von dem Bruttolohn, den der Arbeitgeber zahlt, nur ein deutlich geringerer Betrag auf dem Lohnkonto eingeht. Die Differenz zwischen Brutto- und Nettoverdienst erklärt sich aus den Abzugsbeträgen, die der Staatskasse und den Sozialkassen zufließen: Der Bruttolohn verringert sich um die Lohnsteuer und den Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Arbeitnehmer/-innen mit Kindern erhalten allerdings einen Teil der Steuerbelastung in Form des Kindergelds zurückerstattet.

Die Belastung durch die Sozialbeiträge errechnet sich nach prozentualen Beitragssätzen, die für alle Arbeitnehmer gleich hoch sind (vom Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung und von den unterschiedlichen Zusatzbeiträgen der Krankenkassen einmal abgesehen). Im Prinzip führen Arbeitnehmer im unteren und mittleren Lohnsegment daher den gleichen Anteil ihres Bruttolohns an die Sozialversicherung ab. Nach oben ist die Beitragspflicht jedoch begrenzt: Wer über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus verdient, muss für den darüber liegenden Lohnanteil keine Sozialbeiträge leisten.

Anders sieht es mit der Belastung durch die Lohnsteuer aus. Hier richtet sich der Steuersatz nach der Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen. Geringverdiener zahlen im Verhältnis zum Bruttolohn weniger (oder gar keine) Steuern; gut Verdienende müssen dagegen deutlich höhere Anteile ihres Lohns an den Fiskus abführen. Die Lohnsteuer enthält darüber hinaus noch eine familienpolitische Komponente: Wer Kinder hat, wird entlastet; außerdem wird über das Ehegatten-Splitting eine Lebensform begünstigt, in der ein Ehepartner allein oder zum überwiegenden Teil für das Haushaltseinkommen sorgt.

Wie sich diese Regelungen je nach Lebensform und Familienkonstellation auf die Höhe des Nettolohns (des verfügbaren Einkommens) auswirken, hat das Fraunhofer Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) anhand von Modellrechnungen ermittelt. Es geht dabei jeweils vom durchschnittlichen Jahresarbeitslohn je abhängig Beschäftigten aus (2025: geschätzte 46650 € je Person). Wie sich zeigt, werden kinderlose Ledige am stärksten belastet. Ihnen bleiben netto nur 65% des angenommenen Bruttojahresverdienstes. Doppelverdiener mit zwei Kindern behalten 73 % übrig. Eine alleinerziehende Person mit einem Kind muss sich mit 75% des Bruttolohns begnügen. Deutlich geringer ist dagegen die anteilige Abgabenbelastung für Paare mit einem Alleinverdiener und zwei Kindern: Sie verfügen netto noch über rund 87% dessen, was brutto verdient wurde. 

Ausgabe: 07/2025
Produktformat: eps-Version, Komplette Online-Ausgabe als PDF-Datei.
Reihe: 53
Reihentitel: Zahlenbilder
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